Ab wann Beschäftigungsverbot?

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage. Und zwar habe ich am Donnerstag einen positiven Schwangerschaftstest gemacht und auch umgehend meine Vorgesetzte informiert.
Ich arbeite in der außerklinischen Intensivpflege in einer WG und hätte am Wochenende Dienst gehabt. Für Freitag habe ich auf die Schnelle leider keinen Arzttermin bekommen.
Nun hatten wir eine Diskussion darüber, wie es sich mit den Diensten am Wochenende verhält.
Ich habe sie nicht angetreten, sie meint, dass das jetzt unentschuldigtes Fehlen sei, weil es ja "noch nicht offiziell" sei.
Kurz zur Info: dort halten sich Patienten mit multiresistenten Keimen auf. Es gibt keinen Personalraum, geschweige denn eine eigene Küche. Wir arbeiten 12 Stunden-Dienste und fast alle Tätigkeiten haben etwas mit den Körperflüssigkeiten der Patienten zu tun oder sind körperlich sehr schwer.
Meiner Ansicht nach hätten sie mich gar nicht arbeiten lassen dürfen, liege ich damit richtig? Greift das Mutterschutzgesetz tatsächlich erst, wenn man etwas "Offizielles" vorweisen kann?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!

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Das Mutterschutzgesetz greift ab mündlicher Mitteilung der Schwangerschaft.

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Nein das greift nicht erst dann, aber was hattet ihr besprochen? Bist du einfach ohne Rücksprache nicht zum Dienst erschienen?

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Nein, sie sagte zu mir, dass sie mich ins Beschäftigungsverbot schicken, da sie sich nicht an den Mutterschutz halten können. Dies würde aber erst geschehen, sobald ich etwas schriftlich vorlegen kann. Bis dahin solle ich "etwas langsam" machen. Ich habe dann ganz klar kommuniziert, dass ich das nicht mache, weil mir das Risiko zu hoch ist, woraufhin ich die Antwort bekam, das sei meine Sachen, aber ich müsste mir darüber klar sein, dass ich dann unentschuldigt fehle.

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Achso.... naja, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

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Nur Sonn uns Feiertage "darfst" du nicht arbeiten, es sei denn, du bist einverstanden. Samstag ist ein normaler Werktag. Du darfst nicht länger als 8 Stunden arbeiten, sprich, 8.5 Stunden Dienst machen. Auch nach 20 Uhr und vor 6 Uhr darfst du nicht arbeiten.

Der AG muss mit dir eine Gefährdungsbeurteilung machen und dich mutterschutzgerecht einsetzen. Kann er das nicht, muss er nicht ins Bv schicken. Ein sofortiges Bv gibt es nicht.

Es reicht aus das sie handeln muss, wenn du es sagst.

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Danke für die Info! Sie sagte, dass sie sich dort nicht an den Mutterschutz halten können und daher Beschäftigte generell ins Beschäftigungsverbot schicken. Allerdings erst, sobald eine schriftliche Bestätigung vom Arzt vorliegt. Bis dahin solle man "ein bisschen langsam machen"

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Die Bestätigung muss der Betrieb zahlen, denk daran.
Sie muss sich auch jetzt schon daran halten, bwz kann dich ins Bv schicken.

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Der Arbeitsplatz ist in keinster Weise mutterschutzkonform und entsprechend hätte sie dich da eh nicht einsetzen dürfen sobald sie von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt ist.
Die Bestätigung kannst du nachreichen. Darauf ist ja dann eh ersichtlich, dass du am Wochenende schon schwanger warst.
Da sie ja selbst zugegeben hat, dass es nicht mutterschutzgerecht ist, solltest du nichts zu befürchten haben. Vielleicht schonmal mit dem Betriebsrat sprechen, falls es den gibt.

Bearbeitet von Yosan
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Da DAS Mutterschutzgesetz ab mündlicher Info greift, hat deine Chefin Unrecht!

Steht alles im Gesetz, kann sie gerne nachlesen und du hast nicht unentschuldigt gefehlt, wenn sie dir mündlich das BV schon zugesagt hat.