| Was |
Wo |
Wann |
Benötigte Unterlagen |
Geburtsurkunde
Hierbei erfolgt auch die Wahl des Namens und Familiennamens des Kindes
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Standesamt des Geburtsortes
Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet
werden und man muss dann nur noch zum Abholen der Geburtsurkunden zum Standesamt
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Innerhalb einer Woche nach der Geburt
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- Geburtsbescheinigung der Klinik
- Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Nicht verheiratet:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde Mutter
- Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden
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| Elterngeld |
Elterngeldstelle.
Die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen
finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie unter
diesem Link.
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Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys (das
Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt).
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- Von beiden Elternteilen unterschriebender Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat).
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung
- Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
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| Kindergeld |
Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts |
Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes |
- Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse)
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
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Kranken- versicherung |
Bei der Krankenkasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist. |
So schnell wie möglich nach der Geburt |
Zunächst die Krankenkasse telefonisch informieren, sie schickt dann ein Formular und benötigt die
Geburtsurkunde als Nachweis. Für das Kind erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
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Einwohner- meldeamt
Kind anmelden
Lohnsteuerkarte ändern Evt. Kinderreisepass beantragen
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Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern |
So früh wie möglich nach der Geburt |
- Personalausweis oder Pass
- Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt und bei nur einem Erziehungsberechtigten ein Sorgerechtsnachweis.
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| Elternzeit |
Arbeitgeber |
Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit. |
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. |
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Vaterschaft anerkennen
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Standesamt oder Jugendamt |
Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig) |
- Ausweise
- Geburturkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern
- Geburtsurkunde des Babys
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