Sorgerecht..? (ein langer Text)

Hallo!:)
Das ist meine erste Schwangerschaft. Der Vater des Kindes ist erstmal abgehauen (nach dem er es erfahren hat, dass ich schwanger bin), dann ist er wieder gekommen, nach einem Tag wieder mit all seinen Sachen abgehauen, nach 2 Wochen hat er drum gebettelt, dass ich ihm noch eine Chance gebe. Meine Voraussetzung war, dass er durch Taten beweist, dass er sowohl für mich als auch für sein Kind da sein will und dass man sich auf ihn verlassen kann. Er hat das Gegenteil gezeigt und nun leben wir getrennt. (Es ist viel mehr, als nur das, nur ich würde ungern öffentlich mehr privaten Infos posten). Er unterstützt mich nicht und es kommt auch wirklich rein gar nichts von ihm aus. Also keine Interesse über die Schwangerschaft oder wie es nach der Geburt aussehen soll. Das einzige, was ihn interessiert sind die Ultraschallbilder. Er sagt auch, dass er sehr stolz drauf ist, nur es kommt von ihm nichts. Er bringt mich so oft zum weinen, ich bin einfach verzweifelt..
Klar, er wird das Umgangsrecht haben. Ich werde es dem Kind auf gar keinen Fall verbieten, sich mit dem Vater zu treffen und die Zeit zu verbringen. Ich habe nur kein Vertrauen in ihm. Es ist sehr viel passiert (keine physische Gewalt!!) und der Gedanke, ein Kleinkind mit ihm allein zu lassen bereitet mir Sorgen.
Meine Frage wäre - hat er automatisch das Sorgerecht? Wenn nicht, kann er das beantragen? Was für eine Rolle spielt meine Meinung und die jetzige Situation? Wie wird das entschieden? Wie läuft das überhaupt ab?
Ich würde sehr gerne eure Erfahrungen hören!!!
Danke schonmal für die Antworten :))

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Hallo,

wenn er so unzuverlässig ist und bei Problemen abhaut, würde ich gar nichts machen bezüglich Sorgerecht. Dann behältst du es alleine. Es ist leichter, wenn du das alleine hast (Umzüge, Schulanmeldung, Sparbuch usw.).

Wenn er das beantragen will, muss er erstmal selber in die Gänge kommen. Das würde ich abwarten.

LG

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Dem schließe ich mich aus eigener Erfahrung an.

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Er hat das Sorgerecht nicht automatisch, aber es ist relativ einfach für ihn, das zu bekommen, solange er sich nicht vollkommen daneben benimmt.

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Beim Sorgerecht kann ich dir nur sagen, es ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Ich kenne es quasi von der anderen Seite, mein Mann hat gemeinsames Sorgerecht mit der Ex. Das bringt gar nichts. Lediglich bei der Anmeldung zur weiterführenden Schule, wollten sie eine Unterschrift von ihm. Ein einziges Mal in 6 Jahren. Ansonsten konnte die KM ALLES fröhlich alleine machen. Er wurde bei medizinischen Dingen nie gefragt oder informiert, die KM konnte umziehen und das Kind einfach ummelden, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft des Kindes ablegen, das Konto des Kindes abräumen und alles weitere ohne eine einzige Unterschrift von KV. Ergo, selbst wenn er Sorgerecht bekommt, hat das nur minimale Auswirkungen.

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Ist dein Mann rechtlich dagegen vorgegangen? Grade in medizinischen Dingen hätte er da, meines Wissens, gute Chancen.

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Deine Meinung ist genauso wichtig wie seine. Und dein Recht auf das Kind ist gleich gross wie seins. Das ist die Ausgangslage.

Genau aus dem Grund ist es leider so, so wichtig sich sehr gut zu überlegen von wem man ein Kind haben möchte. Man selbst und das Kind wird sich in den aller meisten Fällen sein Leben lang damit an diese Person binden, auch wenn man kein Paar ist.

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Das hilft der Fragestellerin kein bisschen weiter.

Ja, er hat gesetzlich ein Recht auf das Kind - vorausgesetzt er erkennt die Vaterschaft an.

Kritik an der Fragestellerin ist dennoch unangebracht. Ihr Wunsch wäre es gewesen, das Kind könne mit einer Familie mit seinem Vater aufwachsen. Sie möchte den Kontakt zwischen Kind und Vater fördern. Aber der Vater hat sich aus dem Staub gemacht. Sie muss ihm seine Rechte jetzt nicht noch hinterhertragen.

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nein die kritik ist berechtigt.

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Eine Mutter bekommt nach der Geburt automatisch das Sorgerecht (die Mutterschaft ist ja durch die Geburt eindeutig.)

Der Vater muss zunächst die Vaterschaft anerkennen. Aus dieser Vaterschaftsanerkennung resultiert die Unterhaltspflicht und das Umgangsrecht. Umgekehrt gesehen, verweigert er die Vaterschaftsanerkennung hat er kein Umgangsrecht, allerdings bekäme dein Kind dann auch keinen Unterhalt.

Im nächsten Schritt könnt ihr gemeinsam das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder er beantragt es allein und du wirst Stellung dazu nehmen müssen. Soweit ich es gelesen habe, ist die Hürde zur Ablehnung allerdings sehr hoch. Beim Sorgerecht geht es eher um gemeinsame Entscheidungen: Konto, Pass, Kitanameldung, Umzug, Schulanmeldung etc.
Sich dieses Recht mit einem Partner zu teilen, der sich wirklich auch um ein Kind kümmert, ist oft gut, da die Last einer Entscheidung nicht nur auf den eigenen Schultern liegt. Ein gemeinsames Sorgerecht jedoch mit jemanden, der das Kind mit dem A.. nicht anschaut ist je nach Kooperatoinsbereitschaft des Gegenübers nervig bis richtig beschis...

Ich deine Sorgen sehr sehr gut verstehen, vor allem auch jene, dass er sich in Umgangszeiten nicht adäquät um das Kind kümmern wird. Aber mach dich deshalb jetzt noch nicht verrückt. Vielleicht zeigt er sich dann doch zumindest dem Kind gegenüber fair. Vielleicht hat er aber auch gar kein Interesse. Im Zweifel such dir eine gute Familienberatungsstelle, die vermittelt und dabei die Bedürfnisse des Kindes in den Fokus nimmt (und nicht nur mit den Rechten des Vaters argumentiert).

Wiklich alles Gute dir!

Bearbeitet von kkjj
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er hat mit anerkennung der vaterschaft anrecht auf alleiniges umgangsrecht und auf das gemeinsame sorgerecht.

er kann dich auffordern gsr für dich kostengünstig beim jugendmat zu beantragen oder er holt es sich zu deinen lasten einfach gerichtlich ein.

weder muss er dir was beweisen, noch interessiert jemanden die vergangenheit. es interessiert nur was ab geburt des kindes ist. und ab da hat er seine rechte, die er auch durchsetzen kann. wenn er das muss wirft das ein sehr schlechtes licht auf dich und kann dich bei länger anhaltendem boykott umgang und sorgerecht kosten.

er muss dich nicht unterstützen in der schwangerschaft, ihm kann egal sein wie es dir geht - sein interesse genügt alleinig auf das kind konzentriert.