ELTERNGELD

Hallöchen 🙆🏻‍♀️
Antrag für Elterngeld ist vor knapp 2 Monaten raus gegangen ,habe erst heute ein Info bekommen wie weit der Antrag ist. (Unterlagen vollständig) Sorgerecht liegt nur bei mir .

Die Elterngeldstelle möchte aber noch Angaben über den leiblichen Vater haben .
Eine Vaterschaftsanerkennung/ Beistandschaft habe ich schon 2 Monate vor der Geburt gemacht . Der leibliche Vater reagiert aber auf kein Schreiben diesbezüglich ,auch nach der Geburt keine Reaktion . In kürze wird alles ans Gericht weitergegeben. Für Vaterschaftsanerkennung.
(Er steht demnach auch nicht in der Geburtsurkunde/ Sorgerecht habe ich alleine )

Im Antrag für Elterngeld war es mir nicht möglich Angaben über den Vater zu machen da mir nichts bekannt ist …beruflich / Wohnsitz usw

Der Mann hat bzw führt Doppelleben hat mich inklusive meine Familie komplett verarscht und nur gelogen …er ist Vater von 7 Kindern ,was ich erst durch das Amt erfahren habe . Kontakt zu ihm habe keinen da er mich kurz vor und nach der Geburt bedroht hat und keinerlei Interesse am Kind zeigt sondern nur an meiner Wohnung und meinem nicht vorhandenen Geld ;)

Für Elterngeld müsse wohl auch der Vater unterschreiben ? Stimmt das ? Obwohl er weder bei mir lebt noch Sorgerecht /Umgang hat ?

Bekomme ich auch so Elterngeld ?

Vllt hat jemand ja Ähnliches erlebt ;)

Liebe Grüße

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Hallo,

also bei mir hatten sie den Antrag auch zurückgeschickt, da die Angaben des KV fehlten.
Habe denen dann geantwortet, dass die Geburtsurkunde vorliegt aus der ersichtlich ist, dass nur ein Elternteil eingetragen ist -weil Vaterschaft nicht anerkannt-, ich zudem im Antrag Alleinerziehende angegeben habe und und eine Bescheinigung des Jugendamtes bzgl. der alleinigen Sorge vorliegt. Somit sind Angaben über den KV weder notwendig noch können diese von mir gemacht werden. Auch muss der KV hier nicht unterschreiben, da er weder bei uns wohnt -somit auch keine Elternzeit für ihn in Anspruch genommen wird- und auch derzeit keine Anerkennung zur Vaterschaft vorliegt.

Danach ging es dann ganz schnell mit der Bearbeitung.
Alles Gute!

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"Für Elterngeld müsse wohl auch der Vater unterschreiben ? Stimmt das ? Obwohl er weder bei mir lebt noch Sorgerecht /Umgang hat ?"

Das ist Quatsch.
Ich habe damals keinerlei Angaben zum Vater gemacht, dessen Vaterschaft zum Zeitpunkt des Antrages noch nicht festgestellt war; demnach war er auch nicht auf der Geburtsurkunde (bzw. auf der Bescheinigung zur Geburtsurkunde für Elterngeld) nicht eingetragen.
Ich habe direkt 14 Monate genehmigt bekommen und der Antrag war innerhalb von 3 Tagen bearbeitet.

Besorge Dir zur Sicherheit noch eine so genannte Negativ-Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht beim Jugendamt und reiche es mit ein.

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Danke für die Antwort :)
Da ist es ja was mich wundert ,auf der Geburtsurkunde für Elterngeld steht er nicht drauf und diesen Negativ-Bescheid habe ich auch mit eingereicht und nach 2 Monaten warten bekomme ich erst jetzt eine Info das Angaben über den Vater fehlen…..😵‍💫
Mir wird jetzt nochmal ein Schreiben zugeschickt 😪

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Ich würde mich a.) an den Vorgesetzen Deines bisherigen Sachbearbeiters wenden und b.) außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen ...

... solche fachlichen Fehler sind einfach nicht hinnehmbar; insbesondere nicht bei finanziellen Themen.