umgangsrecht vor kindeswohl?

hallo zusammen,

dass hie ist eher eine hypothetische frage, die aufkam:

nehmen wir an, der vater hatte noch nie kontakt zu seinem kind.
es wird 4 jahre und plötzlich will er umgang. das kind aber kennt seinen vater nicht - wächst aber behütet auf, vielleicht gibt es einen stiefvater, vielleicht nicht, doch das kind ist glücklich, die familiensituation stabil - "geordnet".

wie wird das kindeswohl definiert?
"braucht" es den vater, wenn es nichts vermisst?
oder ist der besuch in diesem falle eher ein "vater-wohl"?
und wer schützt das kind, wenn der vater nach einiger zeit wieder "abhaut", weil er doch nicht vater sein kann? oder ist es in jedem fall wichtig, dass das kind an den vater "gewöhnt" wird?

wir haben in einer mütter-runde zum teil hitzig diskutiert.
die einen meinen, das kindeswohl ist IMMER, den vater zu kennen, ganz gleich wann.

ich bin eher der meinung, dass man das nicht pauschal sagen kann. für mich bedeutet kindswohl, dass es dem kind gut geht und wenn der vater ein labilder geist ist, der schon einmal bewiesen hat, vor verantwortung wegzulaufen, würde für mich auch das besuchsrecht hinfällig werden. das hat aber nichts damit zu tun, dass die mutter dem vater das kind vorenthält, sondern dass der vater gezeigt hat, nicht in der lage zu sein, für sein kind da zu sein...

ich finde, es sollte dann dem kind überlassen werden, wann es den vater kennenlernen will. dazu gehört natürlich, dass man immer ehrlich und offen redet und sagt: natürlich hast du einen vater, aber er will sein leben nicht mit uns teilen.

aber in bestimmten situationen hat das umgangsrecht weniger mit kindswohl zu tun, als mit dem eigenen ego.... die andere seite sagt, sobald das besuchrecht wahrgenommen wird, ist das immer zum wohle des kindes.

wie seht ihr das?
***als montagabendgrundsatzaustausch***

grüße
stina



1

hi stina,

ich sehe das genauso wie du. leider hat meine tochter auch so ein exemplar von vater, der gerne vor der verantwortung wegläuft und insgesamt kein wirkliches interesse an der kleinen hat (obwohl sie ein wunschkind für uns beide war).
wir haben uns jetzt drauf geeinigt, dass wir "erwachsenen" in kontakt bleiben und er auf sein umgangsrecht verzichtet. er weiß selbst, dass er kein guter papa ist. wenn die maus dann irgendwann von sich aus sagt, dass sie ihn kennenlernen möchte, darf sie das natürlich.
ich stimme dir auch voll zu, dass ehrlichkeit in so einer situation ganz wichtig ist. und jetzt kommt mein einziges ABER: sätze wie "dein vater will sein leben nicht mit uns teilen" sollte man einem kind nicht unbedingt sagen. denn erstens kommt das negativ rüber und zweitens könnte das kind dann auch "dein papa will dich nicht" oder "dein papa hat dich nicht lieb" verstehen und das macht bestimmt sehr sehr traurig.
ich werde es meiner maus wahrscheinlich so erklären, dass der papa lange krank war (stimmt ja auch, er ist psychisch sehr angeschlagen) und dass er sich deshalb nicht um sie kümmern konnte. dann kann sie ihn ohne "vorurteile" kennen lernen und selbst entscheiden, was sie von ihm hält.

es wird immer wieder betont, wie wichtig es ist, auf die bedürfnisse eines babys/kindes einzugehen. dann sollte das kind doch auch selbst bestimmen dürfen, ob und wie viel kontakt es zu so einem von dir beschriebenen vater haben möchte.

so, jetzt wünsch ich eine gute nacht und verkrümel mich in mein bettchen.

2

äh, ja, da hast du natürlich völlig recht.
so würde ich das meiner tochter auch nicht sagen wollen.
denn es hat ja ausschließlich mit ihm zu tun - seiner angst, seiner unfähigkeit. ich glaube wegen so sätzen ist die diskussion dann auch etwas ausgeartet, weil einige mamas meinte, die frauen reden grundsätzlich schlecht über die abwesenden väter und ein verweigern des besuchsrechtes wäre der beweis.
wie gesagt: ich finde es wichtig, dass das kind in dem bewusstsein aufwächst, dass es einen mann gibt, der es "gemacht" hat, aber aus welchen gründen auch immer andere lebenswege eingeschlagen hat.

dennoch frage ich mich, ob der mann das "recht" hat, einfach nach ein paar jahren mir nichts dir nichts aufzutauchen und zu sagen: hallo, jetzt bin ich da, jetzt will ich sein. ist das zum wohle des kindes? oder eher zum wohle des vaters?
würde sich das eher negativ auf das kind ausüben?
ist sicherlich auch eine frage vom alter. 2-jährige reagieren anders als 9-jährige.

daher.... es kann sehr zum wohle des kindes sein, wenn der vater sein besuchsrecht nicht wahrnimmt und man "braucht" keinen vater, um sich gesund zu entwickeln. wichtig ist, sein kind zu lieben, zu respektieren und ehrlich zu sein, es zu begleiten, wenn das eine oder andere schmerzt, aber ihm letzlich auch die entscheidung überlassen.

naja, kompliziertes thema - wir haben bestimmt 3 stunden bei wein und brot darüber "gestritten".....

und jetzt geh auch ich ins bett!
gute nacht.....

3

Hallo stina

Genau so war es bei uns.

Vom Erzeuger habe ich mich kurz nach der Geburt getrennt.
Das war ungefähr im April 2000. Da war mein Kleiner ein paar Wochen alt.
Bis Sommer 2007 habe ich nichts vom ihm gehört.
Es kam nie eine Karte zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Er hatte null Interesse.
Unterhalt hat er auch noch nie gezahlt.

Ich habe mir natürlich eine neue Familie aufgebaut. Mein Sohn hat seit 2004 einen lieben "Stiefpapa".

Im Sommer 2007 wollte der biologische Vater auf einmal Kontakt. Nach 7 Jahren...
Ich war damit nicht einverstanden, also klagte er sein Umgangsrecht ein.
Der Richter war sehr nett und verstand es auch nicht, daß er nach 7 Jahren auf einmal Papa spielen wollte.
Deshalb hat er nur einige Stunden im Monat Umgang mit ihm.
Aber es ist ja so, daß ein Vater jederzeit sein Umgangsrecht einfordern darf. Bedeutet für mich: Freifahrtsschein zum Wohle des Vaters.


Vor dem 01.07.1997 durfte eine alleinsorgeberechtigte Mutter selber entscheiden, ob ein Kontakt zwischen Vater und Kind dem Wohle dient.
Ist leider nicht mehr so.




4

hallo andra,

ja, genau darum ging es mir auch, aber die meisten waren der meinung, dass dann die mutter den vater vorenthält. es will mir aber einfach nicht in den kopf, dass ein vater ohne probleme wie in deinem fall 7jahre durch abwesenheit und nicht zahlen glänzt, aber dann das "recht" hat, besuche einzufordern. ...und das mit dem argument, es diene dem wohle des kindes.
natürlich weiß ich auch, dass mütter mutwillig väter ausschließen können. und sicherlich hat das gesetz solchen mütter viele möglichkeiten gegeben, väter außen vor zu lassen. dennoch bin ich der meinung, dass man sein besuchsrecht verwirkt, wenn man vorher eine bestimmte haltung an den tag legt, genauso wie man in bestimmten fällen auch sein sorgerecht verliert.

ausgangspunkt war übrigens der satz eines psychologen im TV, der sagte kindesmißhandlung fängt bei den männern an, die ihr kind ablehnen, sich nicht kümmern und verschwinden und nie wieder von sich hören lassen. denn es verletze das kind, das kind leidet.

auf der einen seite: ja. natürlich leidet das kind, denn auch wenn man noch so behutsam vorgeht, irgendwann wird es wissen: mein vater interessiert sich nicht für mich. er will mich nicht.
darf also ein "vater, der sein kind so sehr verletzt" (nach der definition oben) dann einfach kommen und besuchsrecht einfordern?

und auf der anderen seite: tragen vielleicht die besuche dazu bei, vergangene fehler wieder gut zu machen - deswegen "müsse" die mutter immer zulassen, dass der vater regeläßigen umgang hat, ganz egal was vorher war.


wie war es denn bei deinem sohn?
wie hat er auf das plötzliche auftauchen seines vaters reagiert?
wie ist das verhältnis zwischen den beiden heute?


liebe grüße
stina mit cajsa

(deren vater sie nur 2 mal gesehen hat, hier immer willkommen war aber sie nicht wollte und sich bis heute einfach nicht interessiert.....)

6

Hallo,

"...Vor dem 01.07.1997 durfte eine alleinsorgeberechtigte Mutter selber entscheiden, ob ein Kontakt zwischen Vater und Kind dem Wohle dient.
Ist leider nicht mehr so. .."

Zunächst einmal kann ich nicht glauben, dass dies tatsächlich vor 1997 der Fall war. Positiv weiß ich es aber nicht.

Selbst wenn, müsste eigentlich jedem einleuchten, dass dies Unrecht ist. Ein Nachtrauern ist also nicht gerechtfertigt.

Viele Väter müssen sich ihr berechtigtes Umgangsrecht mühsam erstreiten. Wie wäre es wohl um deren Umgangsrecht bestellt, wenn dies die Mutter nach Laune so einfach aushebeln könnte.

Wenn die Mutter ein Umgangsrecht verhindern will steht ihr doch der Rechtsweg offen. Warum ist dies zuviel verlangt?

Diese Entscheidung aber dem Gutdünken eines Elternteils zu überlassen wäre mit einem Rechtsstaat wenig vereinbar.

Im Übrigen könnte nach dieser Auffassung jede Mutter (mit alleinigem Sorgerecht, das sie automatisch hat) die nicht mit dem Vater verheiratet ist nach 10- Jähriger Beziehung mit gemeinsamen Kind sich von dem Partner trennen und jeden Kontakt mit dem Kind verbieten, da dies nach ihrer Meinung dem Wohle des Kindes dienen würde.

Dass das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten Eltern automatisch die Mutter hat ist im Übrigen mit rechtsstaatlichen Prinzipien auch nicht vereinbar.

Wie oben geschildert kann auch ein Vater der seit 10 Jahren mit dem Kind zusammenlebt kein Sorgerecht erhalten, wenn es die Mutter nicht will.

Man stelle sich den umgekehrten Fall vor, dass der Vater automatisch das Sorgerecht erhalten würde und die Mutter dessen Einwilligung benötigen würde. Der Aufschrei im Lande würde man bis zum Nordpol hören.

weitere Kommentare laden
5

Hallo,

ich sehe das auch ähnlich. Irgendwo kann es ja nicht sein, dass ein Erzeuger sich ewig nicht kümmert, nicht zahlt und irgenwann sein "Recht" auf Umgang einklagt. Entweder ist man Vater oder man ist es nicht, heute so und morgen so geht nicht und ist sicher nicht zum Wohle des Kindes.

ich denke ich würde auch aus Sätze wie "Dein Vater will nicht bei uns sein" etc. verzichten, wobei es mich total ankotzt, wenn meine Maus fragt warum ihr Erzeuger nicht kommt und ich dann erfinden muss das er arbeitet, keine Zeit hat etc.
Ich denke irgendwann kann man dem Kind auch keine Lügen mehr erzählen, wozu denn auch? Es ist doch die Wahrheit und - in einem fortgeschrittenen Alter- sollte man die Wahrheit schon sagen, natürlich mit entsprechenden Worten. Dazu würde ich mich aber auch wieder an eine Erziehungsberatung z.B. Diakonie wenden, die haben mir letzes Jahr auch geholfen.

LG kerstin

7

Hallo!
Bei mir ist es auch so, dass der Vater psychisch total krank ist und ich mich noch während der Schwangerschaft von ihm getrennt hab. Er kommt alle zwei Wochen für 2,5 Stunden und rennt in dieser Zeit hinter dem Kind (sie ist fast 2 Jahre) her, ohne sich irgend etwas für sie auszudenken, was er mit ihr machen kann. Wenn meine Tochter schlecht gelaunt ist, merkt man ihm an, wie sehr er dann unter "Spannung steht".
Mein Hinweis, er soll sich etwas für seinen Besuchstag ausdenken ist bisher von ihm ignoriert worden.
Habe einen neuen Partner, den meine Tochter auch Papa nennt.
Ich bin ständig total aufgewühlt, wenn der "Erzeuger" da war. Er macht mich einfach nur irre.
Ihm das Kind vorenthalten möchte ich auch nicht, weil ich denke, dass ihn das psychisch noch mehr herunterreißen würde. Aber mich machen diese Besuche krank, da er nicht einmal auf die Idee kommt, bei Sonnenschein z. B. mit der Kleinen raus zu gehen.
Ich bin total hin und her gerissen und weiß nicht, wie ich das noch weiter aushalten soll.
Hat jemand vielleicht ne Idee, wie ich mich erhalten könnte?
Tinka

15

Hallo zookyy und andere,

ein Umgangsrecht kann nicht ''verwirkt'' werden. Wo sind die Grenzen, und wer zieht sie in Zusammenwirkung mit wem?

Kinder brauchen grundsätzlich für ihr Gedeihen, vor allem das ihres Selbstbewußtseins, lebendigen Umgang mit ihren Eltern.

Kinder ohne Vaterumgang sind nur scheinbar zufrieden/glücklich. Sie erleben den mangelnden Vaterumgang als Abwertung eines Anteils ihres Selbst.
Diese unterbewußten Abwertungsregungen müssen sie verdrängt halten und durch wahnhafte Selbstvorstellungen ersetzen.

Besonders schlimm sind die Abwertungen wenn der Vaterumgang durch eine Mutter vereitelnd, ausgrenzend, abwertend oder auch nur als unvermeidliches Übel behandelt wird.
Noch schlimmer ist, wenn das Kind durch Schlechtmachen des Vaters zur scheinbar eigenen Umgangsverweigerung getrieben wird.

Natürlich muß kindesschädlichen Vätern das Handwerk gelegt werden. Die meine ich hier nicht.


Ich will aber nicht solche unzuverlässige, kindesabgewandte Väter in Schutz nehmen. Ich möchte nur das Augenmerk auf gewisse Aspekte ihrer unzureichenden Vaterschaft lenken.

Es ist m.E. für die vaterverlassenen Kinder besser wenn wir diese Väter als defekt, als krank oder als solche hinstellen, denen die Kraft fehlt, den Kindern eine selbstsichere, zuverlässige und nähesuchende Vaterschaft entgegenzubringen.

Ich kenne durch meine Tätigkeit viele dieser ungenügenden Väter. Allgemein kann ich da den Schluß ziehen, daß diese Väter keinen gangbaren Weg zwischen Selbstansprüchen und Selbsteinschätzung finden. Oft waren sie auch selber kindliche Opfer selbstwertvernichtender Elternschaften.

Es bringt unseren Kindern nichts, wenn wir die ungenügenden Eltern, seien es nun Väter oder/und Mütter, mit abwertenden, beschimpfenden und brandmarkenden Eigenschaften belegen.


Allgemein erlebe ich aber, daß Väter allenthalben abgewertet und gebrandmarkt werden.

Das zeigt sich auch in zahlreichen gesetzlichen, institutionellen und Rechtssprechungs-Regelungen, die Väter und/oder Männer betreffen und benachteiligen.

Kostenlose Hilfsangebote gibt es explizit für Väter überhaupt nicht, für Mütter sind sie Legion.

MfG krypa

18

Hallo,
ich habe aktuell genau dieses Problem. Kind jetzt 9 Jahre hat Papa - der ist zwar nicht der biologische aber dafür der Anerkannte*G*.
Er hat alle Pflichten allerdings keine Rechte! Er ist für uns da sowohl menschlich als auch finanziell ( er zahlt sogar schulden mit ab für die ich gerade stehen muß, aber von meinem Ex der jetzt in Privatinsolvenz ist gemacht wurden!)
Außerdem haben wir auch noch eine gemeinsame Tochter 2 Jahre und befinden uns so alle in einer stabilen Familie. Mein Ex hat immer nur Probleme gemacht und versucht mir das leben schwer zu machen.
Er hatte jahrelang keinen Kontakt und jetzt will er ihn. Überall wird mir gesagt, daß ich dem kindeswohl schaden würde, da ich ihn unterstütze meinen Ex nicht sehen zu müssen. will aber sagen, daß ich ihn nach der Trennung immer hin gebracht habe und er es vergeigt hat. Er wollte mehr Zeit mit seiner Freundin verbringen und hatte daher keine Zeit( Zitat vom EX). Er hat dem Kind alles mögliche versprochen, Schnorchel, Katze, Fische, Ausflug in Freizeitpark usw. hat nichts davon eingehalten. Ich mußte ihn auch immer früher abholen, da er ihn nur vor dem PC od. TV gesetzt hatte und da wollte er lieber wieder heim...
Jedenfalls war das Kind damals einige Zeit nicht mehr da und plötzlich hatte er beim Gericht das Besuchsrecht beantragt und auch bekommen. Er hat aber auch das nicht eingehalten. Jetzt war wieder jahrelang funkstille und jetzt will er wieder mal vor Gericht! Ich habe angst.
Ich habe meinem Kind versprochen, daß wenn er da nicht hin will, daß er das nicht müsse... aber jeder verurteilt mich- ich sei keine gute Mutter und ich würde falsch reagieren... aber kann das niemand verstehen, daß mein Sohn da wirklich nicht hin will und ich das sogar unter diesen Umständen verstehen kann??
Habe ihm ja auch gesagt, daß er dem Kind Zeit lassen soll und dass wenn er es irgendwann wolle - sie sich treffen können , aber die Initiative soll doch vom Kind ausgehen. Aber er will ihn jetzt sehen - die Freundin hat mir vor langer Zeit auch mal eine sms geschrieben, daß sie sich nicht für das Kind interessiert und jetzt sitzen sie beim JA und wollen für das Besuchsrecht kämpfen? Das Kind hat übrigens Kontakt zu den Großeltern , Tanten und Onkeln... die haben ihren eigenen Sohn, Bruder verstoßen. Da sind auch ganz schlimme Sachen vorgefallen...
ER hatte doch seine Chancen und jetzt will er wieder alles durcheinander machen? ER hat noch ein Kind, was 2 Jahre älter ist als unseres- nachdem frägt er nicht und hat er auch noch nie... bin echt ganz fertig!!
Konnte die ganze nacht nicht schlafen. Habe sogar schon überlegt von hier weg zu ziehen..