Schwiegereltern zur Miete - was wenn Erbe kommt

Guten Tag zusammen,

meine Frau und ich möchten gerne ein Zweifamilienhaus kaufen und die kleinere Wohnung meiner Schwiegermutter vermieten, mit der wir gut auskommen.

Meine Schwiegermutter würde dort mit Ihrem Partner wohnen, mit dem Sie seit langer Zeit zusammen wohnt und für mich quasi der Schwiegervater ist. Dieser hat aber 2 Kinder aus erster Ehe (also nicht direkt verwandt mit meiner Frau), die gemeint haben, wenn er sterben sollten, können die Kinder zu mir und meiner Frau (die Vermieter) kommen und denselben Betrag als Erbe verlangen, den er uns als Miete jahrelang bezahlt hat.
Und zwar mit dem Vorwand, er habe unser Haus auch durch seine Miete mit abbezahlt.

Wenn er uns z.B. 70.000€ Miete bezahlt hätte, würden seine Kinder von uns auch 70.000€ verlangen, als "Gleichgewicht".

Dazu kommt, dass meine Frau eine Bruder hat. Hätte er auch Anspruch auf so was, wenn seine Mutter (meine Schwiegermutter) sterben sollte?

Stimmt das überhaupt? Wie ist das rechtlich reguliert? Für mich macht es überhaupt keinen Sinn, was seine Kinder gesagt haben.

Danke im Voraus.

Liebe Grüße

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Macht am besten einen ordentlichen Mietvertrag. Damit offiziell klar ist, dass er Miete zahlt, und sein Geld nicht an Euch verschenkt. Denn dann würde vllt diese 10-Jahres-Frist greifen. Evtl. meinen die Kinder das?

Also Mietvertrag, und als Mieteinnahmen versteuern. Nur müsst Ihr dann auch damit rechnen, dass seine Erben dann Anspruch auf seinen Hausrat u. persönlichen Sachen haben. Dann wäre es gut, wenn etwas schriftliches der beiden existiert, wem von beiden was gehört. Bevor Deiner Schwiegermutter oder im umgekehrten Fall, Euch die Bude ausgeräumt wird.

Und vielleicht könnt Ihr im Mietvertrag mit aufnehmen, dass Untervermietung oder Aufnahme von Dritten, außer Fachpersonal zur Pflege, nicht gestattet ist. Bevor sich eines der Kinder einnisten will, und ihr sie/ihn nicht mehr da raus bekommt.

VG emmalja

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Nein, das ist völliger Quatsch.

Auch von keinem anderen Vermieter könnte man ein "Erbe" verlangen, wenn der Mieter gestorben ist, nur weil der ggf mit der Vermietung ein plus gemacht hat.

Sofern Schwiegermutter und Lebensgefährte nicht im Grundbuch stehen , erbt niemand bei ihrem Ableben einen Teil Eures Hauses.

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Die sind ja lustig... Und zu Herrn Aldi und Frau Lidl geht der Sohn auch und verlangt sein Erbe? Schließlich hat der Papa dort auch jede Woche sein Geld hingeschafft.

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Soll er umsonst bei eich wohnen?

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Das ist völliger Schwachsinn.

Solange die SE nur mieten und nicht im Grundbuch stehen etc bekommen die Erben gar nichts.
Soweit kommt’s noch

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Ich (rechtlicher Laie) sehe keine Grundlage für diese merkwürdigen Forderungen.

Ich kann aber immer nur empfehlen, die Leute (insbesondere die ältere Generation) dazu anzuhalten, sich schon zu Lebzeiten sinnvolle (!) Gedanken über den Verbleib des Erbes zu machen und das Ganze schriftlich zu regeln.

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Gibt es auch nicht. Sonst könnte man ha von jedem Vermieter die Mietzahlungen fordern.

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So ein Blödsinn.
Ihr macht einen normalen Mietvertrag mit einer normalen ortsüblichen Miete.
Dann seid ihr Vermieter und die Schwiegermutter mit Partner ist Mieter.
Dass deine Frau mit der Mieterin verwandt ist, ist völlig egal.
Im Todesfall des Mannes geht sein Eigentum an seine Erben. Das ist dann Bankguthaben, Möbel, ...
Er ist nicht mit deiner Schwiegermutter verheiratet? Dann würde ich an ihrer Stelle mit dem Partner sprechen und z.b. ein Testament machen, dass Möbel, .... an sie vererbt werden oder dass sie zumindest schriftlich festhalten, dass Bett, Tisch,... von ihr bezahlt wurden und somit ihr Eigentum sind und damit nicht Teil der erbmasse. Wahnsinn, wie gierig diese Kinder drauf sind, da soll deine Schwiegermutter bloß auf der Hut sein.

Übrigens, auch ein Mietverhältnis wird vererbt. Also die Erben könnten in die Wohnung einziehen, zu gleichen Bedingungen (also miethöhe etc.) wie der Verstorbene, der Mietvertrag geht erstmal über und müsste dann von den Erben gekündigt werden. Diesbezüglich würde ich mich nochmals informieren, nicht dass die nachher irgendwie deine Schwiegermutter rausekeln. Also den Mietvertrag so formulieren, dass wenn er stirbt, deine Schwiegermutter alleinige Mieterin wird.

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Dazu reicht, das sie alleinige Mieterin ist und den Mitvertrag alleinige unterschreibt.

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Stimmt.

Manchmal sieht man (ich) den Wald vor lauter Bäumen nicht.

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das ist quatsch.
Das Vermögen (auf dem Konto oder eingetragene Grundbücher) zum Sterbetag gelten.
Egal wer wo gewohnt hat und Miete gezahtl hat.

selbes gilt für Alte Leute, die Ihr Haus verkaufen und dann schön auf Kreuzfahrt gehen. -- oder einen der drei Kinder ihr Haus verkaufen. -- da "muss" man gar keine Ausgleiche zahlen, - also "muss", -- dass da "emotional" oder aus "Gerechtigkeitsgefühl" irgendwelche Ausgleiche zwischen Geschwistern immer wieder geschehen ist einfach häufig der Fall, - aber kein MUSS. Ich finde es schon schräg, dass man zu Lebzeiten über potentiellem Erbe rumstreitet. Und es gibt auch keine "Ansprüche" auf Wasser, das schon schon den Bach runter gelaufen ist.
Das ist aber tatsächlich dann oft die Ursache für Familienstreit. - also muss man sich schon genau überlegen was man tut, finde ich.

Leider. Meine Mutter möchte gerade ihr 2-Fam. Haus dem Enkel für sehr billig übertragen. Sie wohnen beide drin. Wir Töchter haben eigene Häuser.

--- das passt mir als Tochter gar nicht, denn wenn sie pflegebedürftig wird, und damit müssen wir nach aktuellem Sachstand stark rechnen, - dann ist zu wenig Kohle da, das zu bezahlen und dann kommen Ansprüche an mich. Selbes würde natürlich auch passieren, wenn die Mama da Haus verkauft und auf Kreuzfahrten verprasst, -- trotzdem fühle ich mich ungerecht behandelt, weil wir selbst gerade so das Haus und die Kinder finaziert kriegen, -- der große in 2 Jahren eventuell studieren geht etc... natürlich sehe ich da meine eigenen Finanzen bedroht.....
--- also ich würde es schon lieber sehen, der Enkel müsste den "Marktwert" bezahlen und die Oma legt das auf die Seite für die Pflege. --- tja .... da der Enkel der Sohn meiner Schwester ist, stehe ich da aussen vor. .... das wird noch spannend.

Bearbeitet von tr357
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Du wirst erst zur Zahlung herangezogen, wenn DEIN Bruttoeinkommen über 100000 liegt. Und dann kommen nochmal Freibeträge für Kinder etc dazu.

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Erstens müsstest du mindestens 100 Tsd brutto im Jahr verdienen um überhaupt zahlungspflichtig zu werden. Dazu zählt auch nicht das Einkommen deines Mannes und es gibt noch Freibeträge.
Zweitens, wenn der Enkel sehr günstig kauft, könnte es auch dazu kommen das er eine Schenkungssteuer zu bezahlt hat.
Deine Mutter stellt sich das vielleicht zu einfach vor.
Aber, was spricht den dagegen sein eigenes Vermögen zu verpassen? Ich wünsche mir für meine Eltern, dass sie irgendwann ihr Haus verkaufen und nochmal ordentlich auf den Putz hauen. Ich werde nie über diese 8300 brutto im Monat kommen. Deswegen habe ich vielleicht auch gut reden.
Du streitest dich zwar nicht um das Vermögen deiner Mutter, aber möchtest ihr absprechen damit zu tun was sie will. Bissel Doppelmoral sehe ich da schon.
Vielleicht hat sie ja auch mit dem Enkel ausgemacht das er sich um die Pflege kümmert. Zu Hause ist das ja auch wesentlich günstiger als in einem Pflegeheim.

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Unglaublich was die Kinder sich da zusammen reimen. Ich hoffe für euch, dass ihr euch nicht allzu oft über den Weg lauft und deine Schwiegermutter irgendwo dokumentiert hat was ihr Eigentum ist. Möbel usw.... Da wird im Todesfall sicher schnell die Hand aufgehalten.
Den Mietvertrag würde ich nur auf die Mutter laufen lassen. Alles gute für euch