Rechtliche Fragen zum I Staus/ kiga Zuweisung

Hallo vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen.

Ich habe einen 4 jährigen Sohn der aufgrund von Umzug in ein anderes Bundesland schon einen kiga wechsel hatte.
Mit 1 Jahr und 8 Monaten erster kiga für 7 Monate, neuer Kiga fast 8 Monate später, da früher kein Platz frei war.
Im neuen kiga direkt auffällig gewesen insbesondere in der Gruppe, kurzum es ist viel passiert mit Ergotherapie, Neurologen mittlerweile auch Logopädie und von allen Seiten die Empfehlung für einen I Status.
( mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Adhs)
Dieser ist auch genehmigt worden mit der Aussage, wenn nicht Er wer dann..
nun zu den Problemen, der derzeitige Wohnort war eine Übergangslösung bis zum Eigenheim, dieses liegt außerhalb einer Stadt, dennoch gehöre ich in den Bereich. Sämtliche Anträge wurden ausgefüllt mit Kriterien mögliche Probleme usw. dennoch bekam ich einen kiga Platz 20 km vom Wohnort entfernt. ( Beginn wäre August 2024)
Ich bin alleinerziehend habe noch ein jüngeres Kind welches entweder zur Tagesmutter oder in eine Krippe gehen soll.
Mein Zeitfenster für den kiga ist von 8 bis 12.30 Uhr, mein zweites Kind würde ich ungern im selben kiga unterbringen, da ich diese Strecke die ich ohnehin schon die nächsten 3 Jahre fahren müsste, nicht noch zusätzliche 2 bis 3 Jahre auf mich nehmen möchte.
Ebenso finde ich diesen Wechsel von kiga zu kiga, wie es bei meinem älteren der Fall ist, ohnehin nicht schön.
Der derzeitige kiga hätte die gleiche Fahrstrecke wie der zugewiese, allerdings bietet dieser keine I Gruppe, dort wurde mir schon gesagt das er ohnehin nicht bleiben könnte, aufgrund seines Status und im allgemeinen gehen die Erzieher vor Ort täglich an ihre Grenzen mit der Betreuung meines Kindes.
Habe mich auch schon anderweitig in den umliegenden Ortschaften nach einem Platz für Ihn umgehört, nach einer vorerst positiven Nachricht kam nun nach erneutem wochenlangem Warten eine Absage.
Dieser Kiga wäre 8 km entfernt.

Ein weiterer Punkt der mir nicht gefällt an dem weit entfernten Kiga ist folgender:
Mein kind hat Probleme in einer Gruppe, andere Kinder reagieren mit Abneigung auf ihn, er hat es meiner Meinung nach schon selbst schwer genug mit allem, diese ständigen Wechsel tun schon einem völlig intaktem kind nicht gut, sobald er in die Schule kommt, ist es für ihn wieder ein absoluter Neuanfang, er wird kein bekanntes Gesicht sehen, da wir am anderen Ende der Stadt wohnen, somit einer anderen Schule zugewiesen werden.
An dieser Stelle finde ich, wird es ihm schon von Beginn an unheimlich schwer gemacht, auch in Bezug auf feste Freunde finden, hoffe das kommt verständlich rüber, wie ich das meine.

Natürlich habe ich meine Bedenken auch telefonisch ausgedrückt, aber das scheint niemanden zu interessieren, wären halt keine Plätze frei bzw. haben andere den Vorrang für die näher liegenden Plätze bekommen.
Eine Aussage war gewesen, daß es noch eine Kita geben wird in den kommenden Monaten, ich könnte erstmal in diese zugewiesene rein und versuchen später nochmal zu wechseln, da habe ich der Frau gesagt, das genau das ein Punkt ist den ich extra ins Formular rein geschrieben hatte, der für uns keine Option ist, dies wäre dann der 4 kiga.


Ich muss einfach noch mal einwerfen das ich Alleinerziehend bin, mir in dieser kurzen Zeit, in dem mein Kind dort betreut werden kann
(und noch eine andere Anlaufstelle für mein jüngeres Kind, welches ggf noch zu einem Spagat entpuppen würde, bei verschiedenen schließ und Öffnungszeiten ) noch einen Arbeitsplatz suchen muss.
Ich habe ansonsten keinen der meine Kinder nehmen könnte, höchstens der Vater, aber auch erst nach 18 Uhr, dieser ist allerdings beruflich viel unterwegs und nicht dauerhaft mit einzuplanen.
20 km mit hin, zurück, hin, zurück
Wären 80 km täglich.
Wenn man das ganze mal 5 Tage nimmt, fahre ich in einer Woche 400 km nur um mein Kind in den kiga zu bringen.
Ich persönlich finde das nicht wirklich zumutbar, das ganze sollte in einem vernünftigen Rahmen bleiben und auch bezahlbar sein, daher meine Fragen

Muss ich das rechtlich gesehen so hinnehmen?
Falls nicht was würde es für uns bedeuten, wäre mein kind dann auf unbestimmte Zeit zuhause?

Gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit eine Tagesmutter aufzusuchen, falls ja, bekomme ich hierbei finanzielle Unterstützung aufgrund des I Status?

Gäbe es die Möglichkeit sein Kind zu Hause abholen zu lassen, aufgrund der o.g Punkt und in Bezug auf den Status?

Könnte mein Kind trotz genehmigten Antrag in eine normale kiga Gruppe gehen?
( obwohl ich bei dieser Option, einen erneuten kiga Wechsel befürchte, da er den Status definitiv nicht ohne Grund bekommen hat)

Ich habe nun echt viel geschrieben, hoffe das mir hier irgendjemand helfen kann, meine Fragen zu beantworten oder auch einfach nur eine Meinung, vielleicht ist dort eine Idee oder der Gleichen die mich die ganze Situation mit anderen Augen sehen lässt.

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Ich kenne mich leider nicht aus, aber wäre eine I-Kraft im bisherigen Kindergarten keine Lösung? Aus dem schulischen Bereich weiß ich, dass aufgrund der Menschenrechtskonventionen jedes Kind an jeder Schulform unterrichtet werden können muss. Schwierigkeiten werden u.a. über I-Kräfte ausgeglichen. Wäre das nicht eine Option für euren bisherigen Kindergarten?

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Wäre auch meine Idee gewesen. Wir hatten mal ein Kind mit Autismus-Spektrums-Störung, so alt wie das der TE. Das Kind hat dann eine Individualbegleitung bekommen und konnte so in der Gruppe bleiben. Davor hat es eine Kraft komplett gebunden. Aber mit der I-Kraft ging das dann richtig gut.

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Aber die jetzige Kita hat ja auch eine Entfernung von 20km, wenn ich das richtig verstanden habe.
Und in den umliegenden Einrichtungen, die nur 8km entfernt sind, ist derzeit kein Platz frei.

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Viele deiner Fragen sind ziemlich speziell und werden von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde (oder sogar Träger zu Träger) unterschiedlich gehandhabt. Ich würde dir empfehlen, beim Jugendamt nachzufragen. Die haben am ehesten den Überblick, wie das bei euch geregelt ist und können dich ggf. an die richtigen Stellen weiterverweisen.
Wenn die aktuelle Kita sagt, sie können ihn mit dem I-Status nicht betreuen, kann man eine Individualbegleitung ins Spiel bringen. Der Kindergarten ist aber nicht verpflichtet, das so zu handhaben. Es gibt viele Gründe, warum ein I-Kind in einer Einrichtung nicht betreut werden kann, nicht alle kann man aus dem Weg schaffen.
Durch den I-Status ist es eben vielleicht auch schwierig, einen anderen nahegelegenen Kindergarten zu finden. Abgesehen davon, dass die Rahmenbedingungen auch für eine Einzelintegration eventuell nicht passen, ist es vielleicht nicht möglich, ein Kind aufzunehmen, das durch den I-Status mehrere Plätze belegt (teilweise bis zu 3). Das würde nämlich heißen, dass drei Kinder von der Warteliste nicht aufgenommen werden können.
Hast du gezielt, integrative Einrichtungen kontaktiert?

Da so großer Platzmangel herrscht, wäre es im schlimmsten Fall wirklich so, dass dein Sohn keinen Kindergartenplatz hat, wenn du die entferntere Kita ablehnst. Ich drück die Daumen, dass sich noch eine passendere Lösung finden lässt.

Abholung zuhause gibt es bei uns erst ab dem Schulalter, allerdings gab es das bei einem früheren Träger tatsächlich vor einigen Jahren. Das geht aber eben nur, wenn der Träger bzw. der Kindergarten das anbietet.

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Wie sieht’s in Deinem Bundesland mit einer schulvorbereitenden Einrichtung bzw sonderpädagogischen Tagesstätte aus?
Ggf besteht dann sogar auch das Recht auf Beförderung.

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Hast du die jetzige Kita mal gefragt, ob es möglich wäre das er dort bleiben kann, wenn er statt des I Platzes eine Integrationshelferin bekommen kann?