Gründe für das Fehlen

Hallo, ich diskutiere gerade mit meinem Mann ob man wenn man sein Kind in der Kita für fehlen entschuldigt den Grund nennen muss.

Es geht mir nur ums Prinzip.

Und ob ich dazu gesetzlich verpflichtet bin.

Lg

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Hallo!

Wenn ich meinen Sohn im KiGa entschuldige, sage ich den Grund. Aber eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es meines Wissens nach nicht. Die Klassenlehrerin meines großen Sohnes sagte mal, dass in einer schriftlichen Entschuldigung nach einer Erkrankung der Grund nicht genannt werden muss. Daher denke ich, dass es im KiGa auch nicht anders ist. Auch wenn unser kleiner Sohn wäherned der Schulferien des Bruders einfach mal so zuhause bleibt, sage ich das auch so der Erzieherin.
Hat mein Kind aber eine Kinderkrankheit oder nachgewiesenen Noro-Virus o.ä., sage ich das natürlich.

LG Silvia

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Hallo,
hmmm bei "Gefährlicheren" Krankheiten denke ich schon.

Man muss ja auch bei bestimmten Krankheiten ein Kind auch wieder Gesundschreiben lassen! Wie z.b. Scharlach, Hand-Mund Fuß.....

Aber warum sollte man sich dagegen sein? Ist doch kein akt.
Außerdem finde ich die Schilder an der Kita doch ganz nützlich. So weiß man warauf man achten kann, falls erste anzeichen bei seinen eigenen Kind kommt.

lg

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ich denke mal, wenn dein Kind eine ansteckende Krankheit hat ist es nur fair, dass du den Grund für das Fehlen angibst.

Wie das gesetzlich geregelt ist weiss ich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man verpflichtet ist. Aber google kann dir bestimt helfen.

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ich bin auch dankbar für die info, was grad rumgeht, aber niemand ist verpflichtet sein krankheit kund zu tun (außer eben meldepflichtige krankheiten/parasiten) und letztlich bringt es einem ja auch nicht wirklich was... wenn ich mein fieberndess kind abhole muss ich auch abwarten, ob es wirklich scharlach ist, as grad rumgeht, oder doch nur zufällig ein hramloser infekt zeitgleich..

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Hallo,

es gibt ja keine Kitapflicht in Deutschland und somit gibt es auch kein Gesetz dazu.

Du solltest in den Vertrag schauen, den du unterschrieben hast, dort ist in der Regel genau beschrieben, was du zu tun hast (z.B. Meldung über ansteckende Krankheiten, Attest vom Arzt bei bestimmten Krankheiten etc.). Daraus ergibt sich deine Informationspflicht.

Bei uns steht z.B. drin, dass man sein Kind morgens bis zu einer bestimmten Uhrzeit abmelden muss. Bei häufiger Zuwiderhandlung sind auch Konsequenzen beschrieben (z.B. Möglichkeit der Kündigung).

VG
B

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bei einzelnen tagen sicher nicht... als "grund" reicht ja sogar in der schule "krankheit" am nächsten tag anzugeben... sie haben es immer ganz gerne zu wissen ob jemand kommt oder nicht, aber pflicht ist auch das nicht.

ich rufe dann kurz an, dass er/sie nicht kommt undd sage meist auch warum, und obs länger daeurn wird. z.B. ob ich einen tag phantom-bauchweh vermute wegen "mama alleine haben wollen" oder obs die handfeste magen-darm-grippe ist, die grad rumgeht... zumal sie dann bei den engsten gefährten auch damit rechnen müssen und gewarnt sind. pflicht ist es aber nicht bis auf wenige meldepflichtige krankheiten/parasiten.

wenn ein kind allerdings länger fehlt, kann es sein, dass die kita den platz anderweitig vergeben will, wenn du dein kind eben ohne triftigen grund nicht bringst, aber dann werden sie dich sicher fragen... bei uns war mel eine familie, die ihr kind immer wieder daheim ließ, "weil es eben nicht wollte" und da hat der kiga dann gesagt, dass den platz wohl besser eine familie bekommen sollte, die ihn wirklich braucht (z.B. weil die mutter auch arbeiten will/muss oder die entlastung braucht)

dass man dazu verpflichtet ist, sogar gesetzulich, kann ich mir nicht vorstellen...

lg gussy

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Hallo,

es gibt in der Schule keine Pflicht, einen Grund zu nennen.
Daher denke ich, dass es im Kindergarten auch keine Nennpflicht gibt.

LG,
delfinchen

8

Vorgeschrieben ist es bei uns nur wenn ie Eltern die Auflage haben Ihr Kind täglich von - bis zu bringen. Da steht dann die kontrolle des Jugendamtes dahinter.

Mein Kind entschuldige ich nur mit Grund wenn er krank ist oder wir mal wieder im urlaub sind(wegen seinen AGs)
lg

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Hallo,
Bestimmte Krankheiten, wie z.b. der Novo virus, sind seitens des kiga meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt, von daher denke ich schon dass man als Eltern verpflichtet ist eben solche Krankheiten dem kiga zu melden.
Bei uns steht es auch im Vertrag dass wir den Grund des Fehlens melden müssen.
Lg

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Nein, dass mussst du nicht. Es gibt keine Kindergartenpflicht, also gibt es auch keine Pflicht, dort täglich zu escheinen. Wenn du drei Tage oder drei Wochen mit dem Kind in den Urlaub fahren willst, ist das dem KiGa im Normalfall völlig egal.

Ist das Fehlen geplant (Ausflug etc.) sage ich persönlich Bescheid.

Wenn die Kinder nur 2-3 Tage "harmlos" krank sind, sollen wir laut Vertrag NICHT anrufen. Auch irgendwie verständlich, je nach Größe der Einrichtung ist die Leitung dann wahrscheinlich ne Stunde am Tag damit beschäftigt, Krankmeldungen entgegen und weiter zu geben.