Fragen zum Kindergeldzuschlag

Hallo!!


Sind momentan auf Hartz 4
(aber auch vom Amt beschissen worden)...

Wollte fragen wie lange das ca. dauert bis der
Antrag für erweitertes Kindergeld durch ist und wie hoch
die wahrscheinlichkeit ist das man das erweiterete KIGE bekommt?
Und gibt es auch eine Nachzahlungsmöglichkeit??

#danke


LG

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Vergiss es!


http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_60.html

Achtung: Kinderzuschlag wird n i c h t zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt!

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Wir haben damals eben noch kein Hartz 4 bekommen??
Sie meinten wir sind nicht bedürftig waren es aber...
Wie sieht es mit einer Rückzahlung in den Monaten
aus, wo wir kein Hartz 4 bekommen haben??

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vergiß es!!!!!!!!!!!!

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Viele meinen auch das es nix bringt den
Kindergeldzuschlag zu beantragen...
Inzwischen denke ich das fast auch da ich ja mit den Ämtern einige unangenehme Erfahrungen gemacht habe.
Die drehen sich ihre Sachen immer so hin wie sie es brauchen
und um Geld zu sparen... Ich denke fast auch das es sinnlos ist
den Zuschlag zu beantragen....

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Es ist deswegen sinnlos, den zu beantragen, weil man darauf keinen Anspruch hat, wenn man ALG II bezieht!

Da wird nichts "gedreht", das ist Gesetz.

Der KiZu ist ja gerade dazu gedacht gewesen, Familien, die nur auf Grund der Kinder beürftig sind, aus dem ALG II heraus zu halten.

Zu Deiner anderen Frage: Ich weiß nicht, was man da macht, denn wir nötigen unsere Kunden nicht, Anträge zurückzuziehen, sondern bescheiden diese Anträge rechtsmittelfähig.

Ich denke aber mal, mit einem Hinweis, dass Ihr seinerzeit allein auf Anraten der Mitarbeiter (was m.E. in keiner Weise statthaft ist, einen Antragsteller aufzufordern, einen Antrag zurückzuziehen) zurück gezogen habt, dürftet Ihr Erfolg haben.

Anm.: Man zieht in solcher Lage keinen Antrag zurück, niemals, sondern wartet immer einen Bescheid ab, nur der ist rechtsmittelfähig (de facto anfechtbar), Tipp für die Zukunft.

Ach und: Befleißige Dich im Amt eines anderen Tons, denn "Verarsche" und ähnliches Geblaffe von Kunden kommt gar nicht gut. Bleibe sachlich!

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Hallo junimond,


Danke erstmal für deine Antwort.


> Es ist deswegen sinnlos, den zu beantragen, weil man darauf
> keinen Anspruch hat, wenn man ALG II bezieht!

Wir haben im Zeitraum von Mitte 2005 bis März 2006 kein Hartz 4 bekommen mit der mündlichen Begründung (Mitte 2005) das unser Einkommen (wo stillschweigend das erweiterte Kindergeld eingerechnet wurde und wir auch nicht über dessen existens aufgeklärt wurden) den Bedarf übersteigt. Wir haben letzte Woche erreicht das uns das ganze von damals noch mal komplett vorgerechnet wurde (dabei sind insgesammt DREI Fehler an unserem Einkommen aufgefallen, das erweiterte Kindergeld war nur eine von mehreren Diskrepanzen) und es kam herraus das unser angenommenes Einkommen (das eben real nachweisbar deutlich kleiner war) unseren Bedarf um 11 Euro überstieg. Das erweitertes Kindergeld und Hartz 4 nicht parallel klappt ist uns bewust aber selbst wenn wir das in der vollen Höhe von 140EUR bekommen hätten hätte die Beseitigung der zwei anderen Fehler am angenommenen Einkommen noch immer dazu geführt das wir bedürftig gewesen währen.


> Ich weiß nicht, was man da macht, denn wir nötigen unsere
> Kunden nicht, Anträge zurückzuziehen, sondern bescheiden
> diese Anträge rechtsmittelfähig.

Entschuldige bitte die Formulierung, wir wollten keinesfalls unterstellen das derartiges die Regel ist aber in unserem konkreten Fall ist das tatsächlich (nachweisbar) so gelaufen.


> mit einem Hinweis ..... dürftet Ihr Erfolg haben.

Das haben wir bereits recht diplomatisch beim Amtschef probiert aber leider ohne Erfolg. Der hat zwar Verständnis für unseren inneren Ärger geäußert aber noch im selben Atemzug erklärt uns nicht helfen zu können.


> was m.E. in keiner Weise statthaft ist, einen Antragsteller
> aufzufordern, einen Antrag zurückzuziehen

Kann man dagegen in irgendeiner Form vorgehen?
Schließlich wurden wir offensichtlich falsch beraten bzw. die Sachbearbeiterin hat ihre Annahmen über unser Einkommen nicht nachgefragt. Obwohl alle drei begangenen Fehler anhand der mitgebrachten Unterlagen vermeidbar gewesen sind.


> Man zieht in solcher Lage keinen Antrag zurück, niemals ....

Das haben wir in der Zwischenzeit auch gelernt. Je nach Rechenweg hat uns das etwa 2000 Euro gekostet. Die Sachbearbeiterin hat uns ausdrücklich und zielstrebig empfohlen (fast gedrängt) die Rücknahmeerklärung zu unterschreiben, ohne uns zu erklären warum unser angebliches Einkommen zu hoch ist bzw. welche anderen Bezugsquellen wir in Anspruch nehmen können.


LG
Avril + Freund