Steuerrückerstattung in der Insolvenz ?

Guten Abend zusammen.

Eine Freundin von mir lebt mit ihren Freund der Vollzeit arbeitet zusammen. Gemeinsam haben sie 2 kleine Kinder, davon eins mit einer Behinderung, sie ist noch in Elternzeit.

Er ist in der privat Insolvenz und nun ist das Thema Steuerrückerstattung aufgekommen und er will sich davor drücken. Aus Angst, kosten zu haben oder was auch immer.
Jetzt fragen wir uns, ob er die Steuerrückerstattung behalten darf, da er in der Insolvenz ist!?

Da sie einen behinderten Sohn haben, momentan bekommen sie kein Pflegegeld, entstehen natürlich kosten für die Anreise um spezielle Termine bei Ärzten wahr zu nehmen, sie sie ebenfalls absetzen könnten.

Kennst sich damit jemand aus?

Vielen Dank und beste Grüße
Fusina

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Da er ja sicher einen Insolvenzverwalter hat, sollte er da als erstes nachfragen.

Soweit ich weiß, kommt es nämlich darauf an wann das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. geschlossen wurde und die Wohlverhaltensperiode begann.

EKST die für die Zeit vor bzw. während des Insolvenzverfahrens zurückerstattet wird, wird der Gesamtmasse zugerechnet die es zu verteilen gilt. Ist also als Vermögen anzusehen.

Die EKST die während der Wohlverhaltensperiode zurückerstattet wird, darf soweit ich weiß behalten werden. Inwieweit das mit den Pfändungsfreigrenzen zu verrechnen ist, weiß ich allerdings nicht.

Hat er Schulden beim Finanzamt dürfen die die EKST-Steuer solange einbehalten bis die Schulden gezahlt sind. Die haben da "leider" Sonderrechte.

Sollten deine Freundin und ihr Lebenspartner zusammen veranlagen, können sie die Steuer auch voneinander trennen. So kann auch nur seine Rückerstattung angerechnet werden (sofern dem so ist).

EIne Steuererklärung sollte er aber so oder so machen und dann die entsprechende Rückerstattung dem Insolvenzvewalter melden. I.d.R geben die einem auch nochmal Hilfestellung bezüglich der Veranlagung usw.

LG

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Freundin und Lebenspartner können nicht zusammen veranlagt werden.

LG

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Das ist alles sehr halbgar, was du schreibst. Ich fürchte du hast entweder deine Freundin nicht richtig verstanden, oder sie hat dir nicht alles erzählt.

Eine Steuererklärung kostet kein Geld - das war noch nie so. Wenn er ein behindertes Kind hat, dann ist es sogar höchstwahrscheinlich, dass er sehr viel Geld zurück bekommt durch die Behindertenpauschale. Exakt dieses Geld könnte er ja nutzen um seine Gläubiger zu bezahlen. Offenbar ist die Behinderung beim Kind ja erst sehr neu, bzw. das Kind noch Neugeboren, denn sonst wüsste deine Freundin ja Bescheid darüber und hätte das schon in den letzten Jahren gemacht.

Noch etwas: JEDER Mensch darf seine Kosten für Arzttermine steuerlich absetzen. Das hat nichts mit der Behinderung zu tun. Die Frage ist nur, ob er überhaupt über seine zumutbare Belastung kommt damit. Menschen mit Behinderung haben nur noch einige andere Optionen etwas abzusetzen.

Wegen der Privatinsolvenz wurde dir hier schon geantwortet. Im Grunde kommt es darauf an. Das Geld kann er nicht verfallen lassen.

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Sicher kostet sie nichts. Das wissen wir und sagte ich auch nicht.

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Hallo,

wie das Geld bei PI angerechnet wird wurde dir ja schon erklärt.

Zur Steuer ergänzend: mit behindertem Kind ist es wirklich sinnvoll eine Steuererklärung zu machen. Allerdings benötigt das Kind dann günstigsterweise einen GdB, also einen Behindertenausweis, den sollte deine Freundin unbedingt beantragen.

Denn es gibt eine Pauschale entsprechend dem GdB, der steuerfrei bleibt. Dann kann sie alle Fördermaterialin für das Kind absetzen, also spezielles Spielzeug etc.

Außerdem kann sie entweder eine Pauschale von 3000km (ich glaube 30cent pro km) steuerfrei gelten machen oder die tatsächlichen fahrtkosten per Fahrtenbuch "nachweisen"und absetzen. Wir haben meist um die 10.000km im Jahr zusammen, und da lohnt sich das Fahrtenbuch. Dazu ghören ALLE Fahrten mit oder fürs Kind.

Was deine Freundin aber vorab auf jeden Fall machen sollte ist auf dem Lohnzettel nachschauen wieviel Steuern überhaupt gezaht wurden. Bei manchen ist das so verschwindend wenig, dass sich das gar nicht lohnt. Wenn Steuern gezahlt wurden würde ich den beiden entweder ein Steuerprogramm (Kosten zw 10-15€) anraten, falls sie sich das zutrauen oder eben einen Lohnsteuerverein, kostet glaube ich ca 50€, habeich aber keine Erfahrung damit.

Es gibt noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der Steuererleichterung, falls das Kind einen GdB hat.

Alles Gute!
S.

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Vorsichtig mit solchen Tipps beim SBA. Du wirbelst hier einiges durcheinander. SBA bedeutet zunächst "nur" einen Pauschbetrag. Was du hier alles noch aufzählst setzt das Vorhandensein von einigen Merkzeichen voraus, die du offensichtlich hast.

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Ja das stimmt natürlich

Aber sie sollte sich ja eh über ein Steuerprogramm oder eine -beratung schlauer machen. Ich meinte auch nur so ein Überblick was möglich ist.... (je nach Behinderung).

Kinder bekommen ja eher Merkzeichen als Erwachsene.

LG S.

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Hallo,

ganz ehrlich, da ist jemand in der Privatinsolvenz weil er Schulden bei anderen gemacht hat und nicht mehr zurückzahlen kann. Und dann besteht die Möglichkeit, den Gläubigern, die auf ihren Verbindlichkeiten sitzen geblieben sind, etwas zurückzuzahlen und derjenige will das nicht ???

Wie respektlos ist das denn, sich auf den Schultern anderer zu bereichern. Hier kommt es auch nicht drauf an, ob er schuldhaft oder nichtschuldhaft in Nöte gekommen ist, sondern dass er es JETZT auf den Schultern anderer aussitzen will.

Darüber sollte der Freund und die Freundin nachdenken. Für alles andere ist der Insolvenzververwalter als Ansprechpartner zuständig und soviel Rückrat sollte man schon haben.

So, das war mein Wort zum Sonntag :-)

VG
B