Vereinsrecht - Eltern stimmberechtigt?

Hallo :)

Folgende Situation:

Im Verein steht die JHV an. Es gibt ein Thema, dass Minderjährige Mitglieder betrifft.

Die Satzung regelt, dass alle volljährigen Mitglieder stimmberechtigt sind.

Haben
1. Eltern trotzdem das Recht anstelle ihres Kindes abzustimmen trotz der Satzungsregelung?
2. dürfen Eltern, die NICHT im Verein sind als gesetzliche Vertreter zur JHV kommen und dort reden und oder abstimmen?

Danke :)

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Also normalerweise haben nur Vereinsmitglieder ein Stimmrecht, ansonsten würde die Rechtsform "Verein" keinerlei Sinn machen, wenn Hunz und Kunz was zu sagen hätte. Wenn in den Satzungen nichts anderes geregelt ist steht einer Teilnahme an den JHV von den Eltern nichts im Wege, nur Abstimmen dürfen diese nur, wenn sie Vereinsmitglieder sind.

Wenn dir die Entscheidung der Abstimmung nicht passt, kannst du jederzeit dein Kind aus dem Verein nehmen.

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Ich habe kein Problem und mein Kind ist noch zu klein 😄

Nicht immer gleich böse werden, es ist eine rein sachliche Frage.

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Wo war ich denn "Böse"?

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Wenn in der Satzung steht, dass nur volljährige Mitglieder stimmberechtigt sind, ist das doch eine glasklare Sache.
Du kannst ja auch bei der z.B. Bundestagswahl nicht stellvertretend für Deine Kinder abstimmen.

Ob es Anwesenheit- und / oder Rederecht auf der Mitgliederversammlung für Nicht-Mitglieder gibt, regelt ebenfalls die Satzung. Üblicherweise sind Jahreshauptversammlungen nicht öffentlich.
Wenn den Eltern das Thema so wichtig ist, müssen sie halt in den Verein eintreten.

Grüsse
BiDi

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Danke :)

Man findet leider so viele unterschiedliche Ausführungen online… das mit der Bundestagswahl ist aber ein guter Vergleich, klar!

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Hallo,

- bei Nichtmitgliedschaft nicht stimmberechtigt

- bei einigen Vereinen aber willkommen, damit Eltern das Gesamtkonstrukt verstehen, Mitgliederwerbung

- Abteilungsversammlung anregen

- auf der Einladung stehen die Tagesordnungspunkte (Sonstiges, Wünsche und Anregungen), hier kannst du der Vereinsleitung/Abteilungsleitung schriftlich etwas mitteilen

Viele Grüße

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Ich möchte gar nichts anmerken :)

Es hatten nur Eltern gemeint dass sie ja für ihre Minderjährigen abstimmen können und ich habe online verschiedene Aussagen dazu gefunden…

Danke :)

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Hallo!

Manche Vereine erlauben per Satzung die Übertragung des Stimmrechtes o.ä. Da würde ich mal nachlesen.
Bei unserem Musikverein steht zu dem Punkt:
"Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins, aktive Mitglieder ab dem 14. Lebensjahr. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, jedes Mitglied hat eine Stimme. "
Damit ist klar, dass Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder abstimmen können.

Im Sportverein hatten wir das Thema neulich auch. Hier hatte der Abteilungsleiter noch einmal gesondert zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung aufgefordert, weil Dinge beschlossen werden konnten, die sich negativ auf die Abteilung ausgewirkt hätten. Meine Tochter ist Mitglied, ich nicht. Auf Nachfragen stellte sich dann heraus, dass unsere Tochter (14) nicht stimmberechtigt ist und ihre Teilnahme an der Versammlung somit überflüssig war.

LG

Bearbeitet von dentatus77